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Gerichtsurteile zu Detektivkosten

Gerichtsurteile zu Detektivkosten

 


💼 Gerichtsurteile zu Detektivkosten – So setzen Sie Ermittlungskosten durch

Detektive liefern oft entscheidende Beweise, sei es bei Untreue, Sorgerechtsstreitigkeiten oder Wirtschaftskriminalität. Doch wer kommt für die Kosten auf? Gute Nachrichten: Unter bestimmten Bedingungen können Detektivkosten durch Gerichtsurteile erstattet werden!


📑 Wann werden Detektivkosten erstattet?

In vielen Fällen haben Gerichte entschieden, dass Detektivkosten als notwendige Ausgaben geltend gemacht werden können. Besonders häufig trifft dies zu bei:

  • Unterhaltsstreitigkeiten: Nachweis des Zusammenlebens in einer neuen Partnerschaft.
  • Arbeitsrechtlichen Fällen: Beweisführung bei Lohnfortzahlungsbetrug oder Wettbewerbsverstößen.
  • Wirtschaftsdelikten: Aufdeckung von Diebstahl, Betrug oder unlauteren Geschäftspraktiken.

💡 Tipp: Voraussetzung ist immer, dass die Beauftragung eines Detektivs verhältnismäßig und notwendig war.


⚖️ Wichtige Gerichtsurteile im Überblick:

  1. Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 17.09.1998:
    • Soll einem Arbeitnehmer aus verschieden Gründen gekündigt werden, so muss das Fehlverhalten durch den Arbeitgeber bewiesen werden. Wird dabei eine Privatdetektiv durch den AG beauftragt und die Schuld nachgewiesen, sind die Kosten der Ermittlungen laut einer Entscheidung des BAG erstattungspflichtig, sodass der unredliche Arbeitnehmer die Kosten begleichen muss. (Entscheidung vom 17.09.1998 (- 8 AZR 5/97 -))

  2. Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 04.05.2011:

    • Beauftragt eine Tankstelle einen Detektiv um nicht bezahlende Kunden aufzuspüren, sind diese Kosten erstattungsfähig. (BGH, VIII ZR 171/10).

    Bundesgerichtshof – Mitteilung der Pressestelle

  3. Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart:

    • Ermittlungskosten die im Zusammenhang mit einem anderweitig nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhalten sind meist aufgrund des Trennungsunterhalts erstattungsfähig. (OLG Stuttgart, .89, 15.038 WF 96/88)

  4. Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 17.09.1998:

    • Wird einem Arbeitnehmer nachgewiesen „blau zu machen“, sind entstandene Kosten für Detektive oder Detekteien des Arbeitgebers zu erstatten. Es muss jedoch begründeter Verdacht bestehen und keine billigeren Mittel zur Beweisführung zur Verfügung stehen. (BAG 17.09.1998 — 8 AZR 5/97).

  5. Oberlandesasgericht (OLG) Nürnberg:

    • Kosten für Detekteien sind erstattungsfähig, wenn sich die Kosten gemessen am Wert des Streitgegenstands in einem vernünftigen Rahmen halten und notwendig waren. (OLG Nürnberg, Az.: 4 W 3657/90)

  6. Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm, Urteil vom 28.08.1991

    • Wenn ein krankgeschriebener Arbeitnehmer, während seiner Krankschreibung anstrengenden Tätigkeiten im privaten Umfeld nachgeht (Hausbau) darf diesem gekündigt werden. (LAG Hamm, 28.08.1991 – 15 SA)

  7. Oberlandesarbeitsgericht (OLG) Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2009:

    • Auch die Kosten für eine durch Detektive nachgewiesene Behinderung des Wettbewerbs sind erstattungsfähig. (OLG Karlsruhe Az.: 6 U 52/09)

    Unternehmer muss Wettbewerber Detektivkosten ersetzen

  8. Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 04.06.2013:

    • Kosten, die durch die Überwachung von Personen mithilfe von GPS-Technik entstehen, sind in keinem Fall erstattungsfähig. (BGH mit Urteil vom 04.06.2013 Az. 1 StR 32/13) Beachten Sie: Von Beweisen, die auf GPS-Daten beruhen, ist generell abzuraten.


💡 So setzen Sie Ermittlungskosten erfolgreich durch:

  1. Rechnung aufbewahren: Achten Sie darauf, dass die Detektivrechnung detailliert und nachvollziehbar ist.
  2. Gerichtliche Notwendigkeit nachweisen: Zeigen Sie, dass die Detektivtätigkeit zur Beweissicherung notwendig war.
  3. Fachanwalt hinzuziehen: Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Kosten im Prozess richtig anzusetzen und erfolgreich geltend zu machen.

📞 Kontaktieren Sie uns für Beratung!

Sie sind unsicher, ob Ihre Detektivkosten erstattungsfähig sind? Wir stehen Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite und helfen Ihnen, die notwendigen Beweise zu sichern.

📩 E-Mail: info@detect-privatermittlung.de
📞 Telefon: +49 (0)175 9231886
🌐 Website: detect-privatermittlung.de

Sichern Sie sich Ihre Ansprüche – mit den richtigen Beweisen und professioneller Unterstützung!

 


💼 Gerichtsurteile zu Detektivkosten – So setzen Sie Ermittlungskosten durch

Detektive liefern oft entscheidende Beweise, sei es bei Untreue, Sorgerechtsstreitigkeiten oder Wirtschaftskriminalität. Doch wer kommt für die Kosten auf? Gute Nachrichten: Unter bestimmten Bedingungen können Detektivkosten durch Gerichtsurteile erstattet werden!


📑 Wann werden Detektivkosten erstattet?

In vielen Fällen haben Gerichte entschieden, dass Detektivkosten als notwendige Ausgaben geltend gemacht werden können. Besonders häufig trifft dies zu bei:

  • Unterhaltsstreitigkeiten: Nachweis des Zusammenlebens in einer neuen Partnerschaft.
  • Arbeitsrechtlichen Fällen: Beweisführung bei Lohnfortzahlungsbetrug oder Wettbewerbsverstößen.
  • Wirtschaftsdelikten: Aufdeckung von Diebstahl, Betrug oder unlauteren Geschäftspraktiken.

💡 Tipp: Voraussetzung ist immer, dass die Beauftragung eines Detektivs verhältnismäßig und notwendig war.


⚖️ Wichtige Gerichtsurteile im Überblick:

  1. Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 17.09.1998:
    • Soll einem Arbeitnehmer aus verschieden Gründen gekündigt werden, so muss das Fehlverhalten durch den Arbeitgeber bewiesen werden. Wird dabei eine Privatdetektiv durch den AG beauftragt und die Schuld nachgewiesen, sind die Kosten der Ermittlungen laut einer Entscheidung des BAG erstattungspflichtig, sodass der unredliche Arbeitnehmer die Kosten begleichen muss. (Entscheidung vom 17.09.1998 (- 8 AZR 5/97 -))

  2. Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 04.05.2011:

    • Beauftragt eine Tankstelle einen Detektiv um nicht bezahlende Kunden aufzuspüren, sind diese Kosten erstattungsfähig. (BGH, VIII ZR 171/10).

    Bundesgerichtshof – Mitteilung der Pressestelle

  3. Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart:

    • Ermittlungskosten die im Zusammenhang mit einem anderweitig nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhalten sind meist aufgrund des Trennungsunterhalts erstattungsfähig. (OLG Stuttgart, .89, 15.038 WF 96/88)

  4. Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 17.09.1998:

    • Wird einem Arbeitnehmer nachgewiesen „blau zu machen“, sind entstandene Kosten für Detektive oder Detekteien des Arbeitgebers zu erstatten. Es muss jedoch begründeter Verdacht bestehen und keine billigeren Mittel zur Beweisführung zur Verfügung stehen. (BAG 17.09.1998 — 8 AZR 5/97).

  5. Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 17.09.1998


💡 So setzen Sie Ermittlungskosten erfolgreich durch:

  1. Rechnung aufbewahren: Achten Sie darauf, dass die Detektivrechnung detailliert und nachvollziehbar ist.
  2. Gerichtliche Notwendigkeit nachweisen: Zeigen Sie, dass die Detektivtätigkeit zur Beweissicherung notwendig war.
  3. Fachanwalt hinzuziehen: Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Kosten im Prozess richtig anzusetzen und erfolgreich geltend zu machen.

📞 Kontaktieren Sie uns für Beratung!

Sie sind unsicher, ob Ihre Detektivkosten erstattungsfähig sind? Wir stehen Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite und helfen Ihnen, die notwendigen Beweise zu sichern.

📩 E-Mail: info@detect-privatermittlung.de
📞 Telefon: +49 (0)175 9231886
🌐 Website: detect-privatermittlung.de

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