Privatobservation: Objekt- und Personenüberwachung
Privatobservation: Chancen sind viel größer als die Risiken

Staatliche Organe auf der ganzen Welt bedienen sich im Rahmen von Strafverfolgungen, militärischer Aufklärung oder nationaler Abwehr der verdeckten Beobachtung – der hoheitlichen Observation. In der Bundesrepublik Deutschland stehen außerstaatlichen Stellen, Unternehmen und Privatpersonen nach Darlegung eines berechtigten Interesses Wirtschaftsdetektive und Privatermittler für Überwachungen zur Verfügung. Die Privatobservation hat sich in Jahrzehnten bis heute als das probate Mittel zur Beweismittelbeschaffung bewährt.
Erfahrung zählt beim Beobachten
Beobachterinnen und Beobachter eines Detektei-Teams lernen mit jeder neuen Überwachung dazu. Erfahrung zählt beim Beobachten im Einsatzwagen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und zu Fuß. Auch in Zeiten von Internetsatellitenbildern und Navigationssystemen, stützen sich Beobachtungsverfahren deutscher Privatdetekteien aus datenschutzrechtlichen Gründen auf klassische Taktiken. Technische Unterstützung zum Erheben von Bewegungsprofilen sind für Privatdetektive in Deutschland bei Strafe verboten
Beobachtung zum Zwecke der Wahrheitsfindung
Die Beobachtung von relevanten Geschehnissen und Personen im Alltagsleben gehört zu den originären Aufgaben unserer Detektei.
Sie unterliegt bis auf bestimmte Ausnahmen keinen Einschränkungen. Trotzdem sind insbesondere bei der Aufklärung von Beschäftigtenstraftaten zum Beispiel datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Gehen Sie bitte nicht davon aus, dass die Vorschriften, die bei der Beobachtung von Personen zu beachten sind, jedem bekannt sind. Verstöße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Betroffenen können schadensersatzrechtliche Forderungen nach sich ziehen.
Unzählige, auch obergerichtliche Urteile der Vergangenheit belegen aber, dass der Einsatz eines Detektivs zum Zwecke der Sachverhaltsklärung bei Vorliegen eines überwiegenden berechtigten Interesses zulässig ist.
Nichtsdestotrotz sollte eine Beobachtung etwa im Privatbereich oder zum Beispiel bei Mitarbeiterüberwachungen nur durch qualifizierte und juristisch geschulte Detektive durchgeführt werden.
Die Detektei DETECT PRIVATERMITTLUNG kann von sich behaupten, dass die diskrete Observation zu ihren absoluten Kernkompetenzen zählt und unsere Detektive entsprechend qualifiziert sind.
Wir überführen Ihre Täter rechtskonform.
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